Bei der Einfuhr von geschützten Tieren, Pflanzen und Erzeugnissen daraus müssen Sie mit Folgendem rechnen:
Ihre Souvenirs werden beschlagnahmt.
Gegen Sie wird ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Sie müssen eine damit verbundene empfindliche Geldstrafe zahlen. Im Durchschnitt müssen Sie mit mehreren hundert Euro Bußgeld für jedes eingeführte Exemplar rechnen.
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Ganz zu schweigen von den moralischen Implikationen ...
Der deutsche Zoll hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) eine umfangreiche und für Urlauber hilfreiche Seite zum Artenschutz im Urlaub erstellt. Aus einer Länderauswahl heraus kann man sich die geschützten Tier- und Pflanzenarten (samt deren Souvenir-Abarten) anzeigen lassen. Dazu gibt es Bildmaterial, weiterführende Informationen, Gesetzesbestimmungen und auch einen Index zollrelevanter Begriffe.
Auch das Rätsel mit den Elefanten aus der Schweiz klärt sich bei einem genaueren Blick, da die Zusammenstellung sich auf die tatsächlichen Beschlagnahmungen durch den Zoll bezieht (unabhängig davon, welchen Weg die Sachen vorher genommen haben). Und es geht natürlich auch nicht um ein komplettes Tier, sondern um Felle und Häute, Präparate, Elfenbein, Schnitzereien, Schmuck und Sattlerwaren, die Reisende aus irgendwelchen Gründen in der Schweiz erworben hatten.